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elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für ausländische Studierende und Wissenschaftler

Wir sind für Sie da, sobald Sie Bremen erreicht haben.

Bei uns können Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder deren Verlängerung beantragen.

Was Sie dafür benötigen, sind:
- gültiger Reisepass
 
- Meldebescheinigung

- Krankenversicherungsnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid einer Hochschule

- Übersicht der bisher erbrachten Studienleistungen (bei Verlängerungen)
- Anmeldebescheinigung zum Sprachkurs (nur bei Studienvorbereitung)
- Arbeitsvertrag (bei wissenschaftlichen Mitarbeitern)
- gesicherter Lebensunterhalt bei Studenten (zurzeit € 659,- im Monat)
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto

Die Gebühren betragen zur Zeit:
100,- € für die erstmalige Erteilung eines eAT bis zu 1 Jahr
110,- € für die erstmalige Erteilung eines eAT von mehr als 1 Jahr
65,- € für die Verlängerung eines eAT von bis zu 3 Monaten
80,- € für die Verlängerung eines eAT von mehr als 3 Monaten
30,- € für die Neuausstellung eines eAT (bei neuem Pass)

Für Unionsbürger gilt Folgendes:

Seit dem 01.01.2005 erhalten Unionsbürger nach Abgabe einer Aufenthaltsanzeige lediglich eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht gemäß § 5 FreizügG/EU. Diese Anzeige kann bei uns gleich bei der Meldung des Wohnsitzes abgegeben werden. Sie muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Einreise erklärt werden.