You are welcome
elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für ausländische Studierende und Wissenschaftler
Wir sind für Sie da, sobald
Sie Bremen erreicht haben.
Bei uns können Sie eine Aufenthaltserlaubnis
oder deren Verlängerung
beantragen.
Was Sie dafür benötigen, sind:
- gültiger Reisepass
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid einer Hochschule
- Übersicht der bisher erbrachten Studienleistungen (bei Verlängerungen)
- Anmeldebescheinigung zum Sprachkurs (nur bei Studienvorbereitung)
- Arbeitsvertrag (bei wissenschaftlichen Mitarbeitern)
- gesicherter Lebensunterhalt
bei Studenten (zurzeit € 659,- im Monat)
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Die Gebühren betragen zur Zeit:
100,- € für die erstmalige Erteilung eines eAT
bis zu 1 Jahr
110,- € für die erstmalige Erteilung eines eAT
von mehr als 1 Jahr
65,- € für die Verlängerung eines eAT von
bis zu 3 Monaten
80,- € für die Verlängerung eines eAT von
mehr als 3 Monaten
30,- € für die Neuausstellung eines eAT (bei neuem Pass)
Für Unionsbürger gilt Folgendes:
Seit dem 01.01.2005 erhalten Unionsbürger nach Abgabe
einer Aufenthaltsanzeige lediglich eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht
gemäß § 5 FreizügG/EU. Diese Anzeige kann bei uns
gleich bei der Meldung des Wohnsitzes abgegeben werden. Sie muss spätestens
innerhalb von drei Monaten nach der Einreise erklärt werden.
|