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AKTUELLES



01.09.2011
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Seit heute wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Dieser ersetzt die bisherigen Aufenthaltskleber im Reisepass, welche aber ihre Gültigkeit bis zum Ablauf behalten.
Der eAT wird in Form einer Chipkarte ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 3-4 Wochen.
Es wird daher empfohlen, den Antrag auf den eAT rechtzeitig (ca. 5-6 Wochen) vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

11.12.2009
Mensacard
Ab sofort ist die Bezahlung der Gebühren direkt im bsu per Mensacard möglich.

21.05.2008
vorzulegende Unterlagen

Bei folgender erreichter Semesteranzahl ist bei einem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch eine Übersicht der bisher erbrachten Studienleistungen vorzulegen.
Diplomstudiengang:       5. Semester
Bachelorstudiengang:   3. Semester
Masterstudiengang:       2. Semester
Studenten der Hochschule für Künste legen hierfür  ihr Studienbuch vor.

17.03.2008
Begrüßungsgeld
Seit heute steht das Onlineformular für die Beantragung des Begrüßungsgeldes auf unserer Homepage zur Verfügung.
Anspruchsberechtigt sind Studierende an einer der Hochschulen in der Freien Hansestadt Bremen, sofern sie u.a.
- ab/nach dem 01.01.2008 neu mit Erstwohnsitz im Land Bremen gemeldet sind und in den letzten 12 Monaten keinen Erstwohnsitz in Bremen hatten
- ihren Erstwohnsitz mindestens für 12 Monate in Bremen beibehalten

Der Antrag auf das Begrüßungsgeld kann nur bei bremen_service universität gestellt werden!


01.12.2005
Der ePass

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union hatten bereits Ende 2004 beschlossen, folgende biometrische Daten im Laufe der nächsten Jahre in EU- Reisepässe und Personalausweise aufzunehmen:

· Gesichtsfelderkennung als erster Schritt

· Fingerabdrücke als zweiter Schritt ab spätestens Frühjahr 2008

Die biometrischen Daten werden als digitale Datei auf einem Computerchip gespeichert, der in den Paß eingearbeitet werden wird.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 01. November 2005 Pässe mit biometrischen Daten eingeführt.

Die Ansprüche an die Passbilder sind wegen der Gesichtsfelderkennung erheblich gestiegen. Bitte beachten Sie dringend die notwendigen Details, da andernfalls Ihr Antrag von der Bundesdruckerei nicht bearbeitet werden und es zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausstellung Ihres neuen Reisepasses kommen kann.
Erforderlich ist ein farbiges oder schwarz-weißes Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) in Hochformat. Das Lichtbild des Antragstellers muss aktuell sein und der aktuellen Fotomustertafel entsprechen.


04.01.2005
Neue Regelungen im Ausländerrecht /Zuwanderungsgesetz

Seit dem 01.01.2005 können ausländische Studierende aus Nicht-EU Ländern eine Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, ausüben. Neu ist seit dem 01.01.2005 darüber hinaus die Möglichkeit, studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Einschränkung auszuüben (§16 Abs. 3 AufenthG).

Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Studienabschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu einem Jahr in Deutschland zu beantragen (§16 Abs. 4 AufenthG).

04.01.2005
Durch Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) gilt seit dem 01.01.2005 folgendes:

Bei Zuzug aus dem Ausland wird eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung gemäß § 5 FreizügG/EU erteilt. Hierfür muss eine Aufenthaltsanzeige abgegeben werden. Die erforderlichen Angaben können Sie entweder bei der Anmeldung bei der Meldebehörde oder spätestens innerhalb von drei Monaten nach Einreise bei der Ausländerbehörde machen. (Studierende können dies beim bsu erledigen.)

Die bisherigen Aufenthaltserlaubnisse-EG von Unions- und EWR-Bürgen gelten als Bescheinigungen nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU und brauchen nicht umgetauscht werden.