01.09.2011
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Seit heute wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Dieser ersetzt die bisherigen Aufenthaltskleber im Reisepass, welche aber ihre Gültigkeit bis zum Ablauf behalten.
Der eAT wird in Form einer Chipkarte ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 3-4 Wochen.
Es wird daher empfohlen, den Antrag auf den eAT rechtzeitig (ca. 5-6
Wochen) vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
11.12.2009
Mensacard
Ab sofort ist die Bezahlung der Gebühren direkt im bsu per Mensacard möglich.
21.05.2008
vorzulegende Unterlagen
Bei folgender erreichter Semesteranzahl ist bei einem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch eine Übersicht der bisher erbrachten Studienleistungen vorzulegen.
Diplomstudiengang: 5. Semester
Bachelorstudiengang: 3. Semester
Masterstudiengang: 2. Semester
Studenten der Hochschule für Künste legen hierfür ihr Studienbuch vor.
17.03.2008
Begrüßungsgeld
Seit heute steht das Onlineformular für die Beantragung
des Begrüßungsgeldes auf unserer Homepage zur Verfügung.
Anspruchsberechtigt sind Studierende an einer der Hochschulen in der Freien Hansestadt Bremen, sofern sie u.a.
- ab/nach dem 01.01.2008 neu mit Erstwohnsitz im Land Bremen gemeldet
sind und in den letzten 12 Monaten keinen Erstwohnsitz in Bremen hatten
- ihren Erstwohnsitz mindestens für 12 Monate in Bremen beibehalten
Der Antrag auf das Begrüßungsgeld kann nur bei bremen_service universität gestellt werden!
01.12.2005
Der ePass
Die Mitgliedsländer der Europäischen Union hatten bereits Ende
2004 beschlossen, folgende biometrische Daten im Laufe der nächsten
Jahre in EU- Reisepässe und Personalausweise aufzunehmen:
· Gesichtsfelderkennung als erster Schritt
· Fingerabdrücke als zweiter Schritt ab spätestens Frühjahr
2008
Die biometrischen Daten werden als digitale Datei auf einem Computerchip
gespeichert, der in den Paß eingearbeitet werden wird.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 01. November 2005 Pässe mit
biometrischen Daten eingeführt.
Die Ansprüche an die Passbilder sind wegen der Gesichtsfelderkennung
erheblich gestiegen. Bitte beachten Sie dringend die notwendigen Details,
da andernfalls Ihr Antrag von der Bundesdruckerei nicht bearbeitet werden
und es zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausstellung Ihres neuen
Reisepasses kommen kann.
Erforderlich ist ein farbiges oder schwarz-weißes Lichtbild in der
Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) in Hochformat. Das Lichtbild des
Antragstellers muss aktuell sein und der aktuellen Fotomustertafel
entsprechen.
04.01.2005
Neue Regelungen im Ausländerrecht /Zuwanderungsgesetz
Seit dem 01.01.2005 können ausländische Studierende aus Nicht-EU
Ländern eine Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe
Tage im Jahr nicht überschreiten darf, ausüben. Neu ist seit
dem 01.01.2005 darüber hinaus die Möglichkeit, studentische
Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen
Einrichtung ohne zeitliche Einschränkung auszuüben (§16
Abs. 3 AufenthG).
Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Studienabschluss
eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu einem
Jahr in Deutschland zu beantragen (§16 Abs. 4 AufenthG).
04.01.2005
Durch Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
gilt seit dem 01.01.2005 folgendes:
Bei Zuzug aus dem Ausland wird eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung
gemäß § 5 FreizügG/EU erteilt. Hierfür muss
eine Aufenthaltsanzeige abgegeben werden. Die erforderlichen Angaben können
Sie entweder bei der Anmeldung bei der Meldebehörde oder spätestens
innerhalb von drei Monaten nach Einreise bei der Ausländerbehörde
machen. (Studierende können dies beim bsu erledigen.)
Die bisherigen Aufenthaltserlaubnisse-EG von Unions- und EWR-Bürgen
gelten als Bescheinigungen nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU und brauchen
nicht umgetauscht werden.
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