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Meldeangelegenheiten


Was bedeutet "alleinige Wohnung", "Hauptwohnung", "Nebenwohnung"?

Wenn Sie nur eine Wohnung in Deutschland beziehen, ist diese Wohnung die "alleinige Wohnung". Es ist dabei unerheblich, ob Sie in dieser Wohnung allein wohnen oder mit weiteren Personen zusammenwohnen.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend benutzte die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist eine Nebenwohnung.

Wann muss man in Bremen Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Wenn Sie in Bremen eine Nebenwohnung beziehen, besteht generell die Pflicht zur Zweitwohnsitzsteuer. 
Nähere Informationen erhalten Sie unter:  Zweitwohnungssteuer

Ausländerangelegenheiten

Ich bin ausländischer Student. Wieviel Tage im Jahr darf ich arbeiten?

Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, dann berechtigt diese zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Neu ist seit dem 01.01.2005 darüber hinaus die Möglichkeit, studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Einschränkung auszuüben.

Unionsbürger genießen Freizügigkeit; d.h. die o.g. Beschränkungen gelten für sie nicht.
Für Studierende aus den neuen Beitrittsländern (Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakische Republik) gilt jedoch eine eingeschränkte Freizügigkeit. Für sie ist eine arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung für längstens 120 Arbeitstagen bis 8 Stunden täglich oder 240 Arbeitstagen bis 4 Stunden täglich im Jahr sowie die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten erlaubt.

Wird ein Praktikum auf die arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigungszeit angerechnet?

Ein Praktikum, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, gilt nicht als Beschäftigung, solange Sie als Student immatrikuliert sind. Das Praktikum ist dann Bestandteil des Studiums ist und wird nicht als Beschäftigung angerechnet.

Allgemeine Informationen zum Arbeiten in Deutschland erteilt Ihnen das Arbeitsamt: http://www.arbeitsagentur.de/bremen/ )

 

Ich mache einen Sprachkurs. Darf ich nebenbei arbeiten?

Für Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahme:
Bei Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung kann eine Ferienbeschäftigung bis zu 3 Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erlaubt werden, sofern diese Beschäftigung von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt worden ist.
Eine entsprechende Ergänzung der Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich.

 

Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten bzw. zu verlängern?

Was Sie dafür benötigen, sind:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Meldebescheinigung
- gesicherten Lebensunterhalt (zur Zeit € 7.908,00 im Jahr)
- 1 aktuelles Passfoto