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FAQ
Gesicherter Lebensunterhalt bei Studenten

Zurzeit € 659,00 pro Monat  (Stand: 01.07.2011)

Nachweis erfolgt durch:.

Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
(sofern diese sich für die Unterhaltssicherung verpflichten)

oder

Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG

oder

Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Bankkonto
in Deutschland ( 12 facher Bafög Satz);
maximale Abhebung 659,00 Euro monatlich

oder

Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln oder einer
in Deutschland anerkannten Förderorganisation

oder

Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn das
Auswärtige Amt, der DAAD oder eine sonstige deutsche Stipendien gebende
Organisation die Vermittlung übernommen hat.